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Erbrecht

Der Tod gehört wie die Geburt zum Leben eines jeden Menschen. Die Rechtsfolgen eines Sterbefalles sind jedoch äußerst diffizil und umfangreich.

„Beim Aufteilen der Erbschaft steht die Freundschaft still.“
– lautet ein dänisches Sprichwort
Beim Erben hört die Freundschaft auf.

Meinungsverschiedenheiten über eine gerechte Aufteilung des Erbes, persönliche Differenzen und Befindlichkeiten und vor allem das Fehlen eines Testaments können zu schwerwiegenden Auseinandersetzungen führen.

Wir sind für Sie da, sowohl vorsorglich für testamentarische Gestaltungen und Verfügungen zu Lebzeiten als auch im Todesfall eines Angehörigen.

Jeder sollte sich bereits vor seinem Tod Gedanken machen, was mit seinem Erbe im Todesfall passiert und wie er seinen Vermögen für den Fall des Todes oder auch schon zu Lebzeiten verteilen will. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich frühzeitig erbrechtlich beraten zu lassen und die für die Verteilung Ihres Nachlasses erforderlichen Schritte einzuleiten.
Die Erstellung eines Testaments oder eines Erbvertrages dient nicht nur dazu, den Willen des Erstellers klar zum Ausdruck zu bringen, sondern auch der Schaffung einer juristisch abgesicherten Regelung, sodass die vermeintlich vorprogrammierten Streitigkeiten und Differenzen der Hinterbliebenen im besten Fall gänzlich ausbleiben.

Die schon im Grundgesetz verankerte Testierfreiheit (Art. 14 des Grundgesetzes) gewährleistet, dass jeder einzelne für sich entscheiden kann, was nach dem Tod oder etwa als vorzeitiger Erbausgleich mit seinem Vermögen geschehen soll.
In den meisten Fällen empfiehlt es sich, Abweichungen von den gesetzlichen Regelungen zu treffen. Dies bedarf allerdings regelmäßig einer Einzelfallprüfung um die bestmögliche Lösung genau für Sie und ihre Angelegenheit zu finden.
In diesem Zusammenhang beraten wir Sie gerne über die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten, bei denen der Nichtfachmann sehr schnell den Überblick verliert und die vor allem auch ungeahnte Gefahren in sich bergen, die unter Umständen zur vollständigen Unwirksamkeit der angedachten Erbfolge führen.

Auch für den Fall, dass Sie selbst Erbe oder Vermächtnisnehmer geworden sind, stehen wir Ihnen im Hinblick auf die rechtlichen Folgen der Erbenstellung selbstverständlich beratend zur Seite.
Nach einem Todesfall ist es häufig erforderlich, zu klären, ob man Erbe oder Pflichtteilsberechtigter ist bzw. ob überhaupt Nachlassansprüche gegeben sind.
Dies ergibt sich dann jeweils aus einem hinterlassenen Testament oder den gesetzlichen Regelungen.
Wenn beabsichtigt sein sollte, ein Erbe auszuschlagen, ist die relativ kurze sechswöchige Frist der Erbausschlagung ab Kenntnis vom Tod zu berücksichtigen. Es empfiehlt sich daher, möglichst bald nach einem Todesfall, durch den man betroffen sein könnte, fachkundige anwaltliche Hilfe und Beratung in Anspruch zu nehmen.

Zu unseren Tätigkeiten im Erbrecht gehören unter anderem:
• Testamentsgestaltung und Vermächtnisse
• Erbauseinandersetzung, wie z.B. Auskunftsansprüche nach dem Todesfall
• Erbschein und Erbscheinsverfahren
• Erbengemeinschaft
• Enterbung bzw. Pflichtteilsrecht, z.B. Pflichtteilsquote, Ausgleichs- und Anrechnungspflicht, Pflichtteilsergänzung, Zusatzpflichtteil
• Erbverzicht/Erbausschlagung
• Testamentsvollstreckung

Darüber hinaus beraten und erstellen wir für Sie selbstverständlich auch gerne Patientenverfügungen, Vorsorge-/ Generalvollmachten und Betreuungsverfügungen ganz nach Ihren individuellen Wünschen, um den Folgen einer möglichen Geschäftsunfähigkeit vorzubeugen sowie Ihr Selbstbestimmungsrecht im Falle einer Handlungsunfähigkeit im Krankheitsfalle sicherzustellen.

Bauen Sie auf viel Erfahrung und professionelles dynamisches Engagement.

„Erfahrung ist viel wert, doch manchmal braucht es der Perspektive mehrerer Generationen und Kooperationspartner“

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