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Sorge- und Umgangsrecht

Wir bitten um Verständnis dafür, das wir streitige Sorge- und Umgangsverfahren nur ausnahmsweise und nach Kenntnis des Sachverhaltes (bitte per E-Mail) durchführen. Erforderlich ist eine Honorarvereinbarung mit einem Stundensatz von 230,00 € zzgl. MwSt.

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