Die Kanzlei der Sie Vertrauen können

Ambitioniert, Fokussiert & Originell

Scheidung

Eine unserer Kernkompetenzen ist die Einleitung und Begleitung  von Trennungs- und Scheidungsverfahren.

Angefangen von der Gestaltung von Eheverträgen über Trennungsvorüberlegungen und der Begleitung im Scheidungsverfahren selbst bis hin zu Ehefolgesachen wie Zugewinnausgleich und nachehelicher Unterhalt stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Wir bereiten Sie bestmöglich auf alle denkbaren Szenarien vor und setzen für Sie stets die individuelle ideale Lösung durch. Mit einer Ehescheidungsabsicht gehen in aller Regel Unmengen an Überlegungen einher, die für den juristischen Laien  unübersichtliche Situationen schaffen, mit denen man schlichtweg überfordert ist. Zudem drohen an jeder Ecke juristische Gefahren und Fallen, die durch professionelle Hilfe gut umschifft werden können.

Bei den meisten Ehescheidungen wird von Amts wegen der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt, bei dem die in der Ehezeit erworbenen Renten- und Pensionsanwartschaften der Eheleute ausgeglichen werden. Auch hierbei begleiten wir Sie mit Rat und Tat, da statistisch ca. 30 % der Auskünfte der Versorgungsträger oder die Berechnungen der Gerichte im Versorgungsausgleich fehlerhaft sind.

Aber auch das eheliche Güterrecht, z.B. Fragen möglichen Zugewinnausgleichs beim gesetzlichen Güterstand der Ehe, sowie angemessen und korrekt berechnete Unterhaltsansprüche, sei es beim Trennungs- oder beim nachehelichen Unterhalt sind regelmäßig zu besprechen und  mit zu regeln.

Gerade das eheliche Güterrecht hat neben dem Unterhaltsrecht und dem Recht des Versorgungsausgleichs in wirtschaftlicher Hinsicht eine zentrale Bedeutung für die finanziellen Beziehungen der Ehegatten zueinander.

Sofern die Ehegatten nicht durch eine notariell beurkundete Vereinbarung etwas anderes vereinbart haben, leben sie ab dem Tag der Eheschließung im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1363 – 1390 BGB). Durch den sogenannten Zugewinnausgleich, der nur bei diesem Güterstand zur Anwendung kommt, soll zum einen sichergestellt werden, dass die Eheleute an dem, was sie während der Ehe erworben haben, je zur Hälfte beteiligt werden (BVerfG, FamRZ 1989, 939, 941; BGH, FamRZ 1981, 239, 240) und zum anderen soll bei Tod eines Ehegatten der überlebende Ehegatte wirtschaftlich abgesichert sein.

Spezialfälle – z.B. Fragen der Auflösung einer Gütergemeinschaft – werden von uns fachkundig geklärt.

Probleme der Aufteilung des Hausrats, sowie Vermögensentflechtungen (z. B. Auflösung von Miteigentum an Immobilien oder Geschäftsanteilen) oder die Zuweisung der ehelichen Wohnung sind oftmals rechtlich überaus kompliziert und letztlich nur durch einen Fachmann individuell zufriedenstellend zu lösen.

Bauen Sie auf viel Erfahrung und professionelles dynamisches Engagement.

„Erfahrung ist viel wert, doch manchmal braucht es die Perspektive mehrerer Generationen und Kooperationspartner“

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